Fördermittel für Photovoltaik

Photovoltaik Förderung Schleswig-Holstein 2024

Die Solarförderung in Schleswig-Holstein in Form des landesweiten Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wurde am 16. November 2023 bis auf weiteres gestoppt. Erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es 2024 stattdessen auf Bundesebene für Sie gibt.

Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern, ist Photovoltaik in Schleswig-Holstein für Privatpersonen noch nicht verpflichtend. Dennoch kann der Kauf und die Installation einer Solaranlage eine lohnenswerte Investition darstellen. Dazu können Sie ein zinsgünstiges Darlehen für Ihre PV-Anlage bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Seit 2023 sparen Sie zudem die Mehrwertsteuer für Photovoltaik und bei Solaranlagen bis zu 30 Kilowattpeak auch die Einkommenssteuer. Ist Ihre Solaranlage erst einmal in Gang, erhalten Sie für eine Einspeisung ins öffentliche Netz aktuell wieder erhöhte Vergütungssätze. Ob und wann Fördermittel auf Landesebene wieder verfügbar sein werden, ist bisher nicht bekannt.

Diese alternativen Optionen stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung:

Private Finanzierungen
Zinsgünstige KfW Kredite
Gesetzliche Einspeisevergütung
• Zuschüsse von Energieversorgern

Sollten Sie weitere Fragen Rund um's Thema Photovoltaik & erneuerbaren Energien haben, besuchen Sie gerne unser großes "SOLAR-FAQ", mit mehr als über +100 Antworten aus 6 verschiedenen Themenbereichen der Photovoltaiktechnik.

Solarwerft Flensburg

Welche weiteren Fördermöglichkeiten bietet die KfW?

Ein wichtiger Baustein der Photovoltaik-Förderung sind die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Diese Förderprogramme sind nicht abhängig vom Wohnsitz, sondern bundesweit verfügbar. Die KfW-Förderung untergliedert sich in zwei Programme, die jeweils auf unterschiedliche Anlagenarten bzw. Konzepte abzielen:

• KfW-Programm 270; Erneuerbare Energien – Standard: Dieses KfW-Programm fördert u.a. Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden sowie auf Freiflächen inkl. der Kosten für Planung, Installation und Projektierung. Das Programm ist für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie für Netze und Speicher insgesamt gedacht und daher nicht nur für Photovoltaik, sondern auch Wasser, Wind oder Biogas interessant.

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• KfW-Programm 261; Wohngebäude – Kredit: Eine weitere Möglichkeit, die Photovoltaikanlage günstiger zu bekommen, ist der Wohngebäude-Kredit der KfW für ein Effizienzhaus. Der Förderkredit ab 0,52% effektivem Jahreszins ist für die Sanierung, den Neubau oder Kauf gedacht. Wer also einen Neubau plant, kann sich einen Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro (pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus) sichern. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent. Achtung: diese Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, daher besteht kein Rechtsanspruch darauf.

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Die neuen Vergütungssätze steigen deutlich:

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist eine gesetzlich festgelegt Entlohnung, welche für eingespeisten Solarstrom gezahlt wird. Die Höhe der Einspeisevergütung ist im EEG festgeschrieben und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Nennleistung der PV-Anlage ab. In der folgenden Tabelle lässt sich die Entwicklung der Einspeisevergütung für 2023 ablesen:

Datum der Inbetriebnahme Art der Einspeisung bis 10 kWp bis 40 kWp bis 100 kWp
01.01.2023 bis 31.01.2024 Teileinspeisung
Volleinspeisung
8,2 Cent/kWh
13,0 Cent/kWh
7,1 Cent/kWh
10,9 Cent/kWh
5,8 Cent/kWh
10,9 Cent/kWh
01.02.2024 bis 31.07.2024 Teileinspeisung
Volleinspeisung
8,1 Cent/kWh
12,9 Cent/kWh
7,0 Cent/kWh
10,8 Cent/kWh
5,7 Cent/kWh
10,8 Cent/kWh
ab 01.08.2024 Teileinspeisung
Volleinspeisung
8,0 Cent/kWh
12,8 Cent/kWh
6,9 Cent/kWh
10,7 Cent/kWh
5,6 Cent/kWh
10,7 Cent/kWh

Wie zu sehen ist, wird zunächst die Art der Einspeisung unterschieden. Für den Privatanwender ist die Teileinspeisung (Überschuss) interessant. Volleinspeisungen lohnen sich vor allem für Investoren, z.B. bei der Miete eines fremden Daches. Neben der festen Einspeisevergütung gibt es auch immer die Möglichkeit den produzierten Solarstrom mithilfe eines Dienstleisters an der Strombörse zu vermarkten. Man spricht dabei vom Marktprämienmodell.

Für kleine Solaranlagen auf dem Einfamilienhaus lohnt sich das Marktprämienmodell in der Regel jedoch nicht. Mehr zum Thema Einspeisevergütung 2024 finden Sie hier.

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