Anmeldung einer PV-Anlage

Anmeldepflicht für Solaranlagen

Die Anmeldung einer ortsfesten PV-Anlage ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Die Pflicht zur Anmeldung besteht, damit technische Sicherheitsstandards eingehalten werden und um Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen und steuern zu können. Das gilt auch, wenn die selbst erzeugte Sonnenenergie vom eigenen Hausdach nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Wer seine PV-Anlage nicht anmeldet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen und damit, den Anspruch auf die Einspeisevergütung zu verlieren. Eine Ausnahme von der Registrierungspflicht gilt nur bei sogenannten Inselanlagen, etwa auf Almhütten. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem öffentlichen Netz dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

Erfahren Sie hier, wie die Anmeldung Ihrer PV-Anlage vonstattengeht, welche Fristen einzuhalten sind und wann eine Anmeldung beim Finanz- oder Gewerbeamt Pflicht ist.

Solarwerft Flensburg

Warum müssen Sie eine Photovoltaikanlage anmelden?

Für die Registrierung von Photovoltaikanlagen-Anlagen hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) geschaffen. Es fungiert als zentrales Online-Register für den Gas- und Strommarkt in Deutschland. Dort werden alle gas- und stromerzeugenden Anlagen sowie Batteriespeicher erfasst, die an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen sind. Somit müssen auch Privatpersonen PV-Anlagen anmelden, sofern diese Strom ins Stromnetz einspeisen können – und zwar unabhängig davon, ob das in der Praxis tatsächlich geschieht.

Die Bundesnetzagentur erfasst gemeldete Photovoltaikanlagen unter anderem, um Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt besser einschätzen zu können. Die Daten, die im Marktstammdatenregister registriert werden, sind somit eine wichtige Grundlage für die Planung des weiteren Ausbaus der Stromnetze & Infrastrukturen in Deutschland. Darüber hinaus soll das Marktstammdatenregister bürokratische Hürden abbauen und es einfacher machen, PV-Anlagen zu registrieren. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für gewerblich tätige Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Energielieferanten.

Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur

Betreiber können ihre Photovoltaikanlage direkt über die Website des Marktstammdatenregisters bei der Bundesnetzagentur anmelden. Als erstes muss sich der Betreiber bzw. die Betreiberin der PV-Anlage selbst registrieren, dann erst kann die Anlage angemeldet werden. Folgende Daten werden während der Registrierung im Marktstammdatenregister abgefragt:

- Kontaktdaten des Betreibers
- Standort der PV-Anlage
- technische Anlagendaten (insbesondere die Nennleistung)

Je nach Art der Anlage variieren die technischen Daten, die eingetragen werden müssen. Deshalb stellt die Bundesnetzagentur online Hilfen für die Registrierung von Photovoltaik- und anderen Anlagen zur Verfügung.

Die PV-Anlage muss bei der Bundesnetzagentur nicht persönlich angemeldet werden. Auch andere bevollmächtigte Personen können diese Aufgabe übernehmen. In vielen Fällen wird das der Installateur der Anlage sein. Voraussetzung für die Übertragung ist jedoch, wie bereits erwähnt, die vorherige Registrierung des Betreibers oder der Betreiberin.

Wichtiger Hinweis
Wer einen Batteriespeicher betreibt, muss diesen zusätzlich zur PV-Anlage separat anmelden. Auch wenn eine bestehende Photovoltaikanlage erweitert wird, muss das im Marktstammdatenregister registriert werden.

Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber

Parallel zur Bundesnetzagentur muss der örtliche Stromnetzbetreiber informiert werden, bevor eine Solaranlage fest auf oder an einem Gebäude installiert werden darf. Das ist das Unternehmen, das die regionale Verteilung des Stroms zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern koordiniert, zum Beispiel die örtlichen Stadtwerke. Es ist für die technische Anbindung der PV-Anlage an das Stromnetz verantwortlich, nimmt überschüssige Sonnenenergie ab und zahlt Einspeisevergütung.

Wer der zuständige Netzbetreiber ist, erkennt man auf der Jahresstromrechnung. Darauf steht statt eines Namens manchmal ein 13-stelliger Code. Mit diesem kann man im Marktstammregister der Bundesnetzagentur oder über diese Plattform des BDEW seinen Netzbetreiber herausfinden. Am besten diesen frühzeitig kontaktieren, da er spezifische technische Informationen benötigt.

Diese Anmeldung übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb. Der Netzbetreiber prüft die Netzverträglichkeit und die Einhaltung der geltenden Vorgaben für den Anschluss der jeweiligen Solaranlage, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Er verlangt danach gegebenenfalls technische Anpassungen, um die sichere Einspeisung des erzeugten Stroms zu gewährleisten.

Die Bundesregierung will Anfang 2024 das Prozedere beschleunigen und Bürokratie abbauen. Das vereinfachte Netzanschlussverfahren soll künftig auf PV-Anlagen mit bis zu 30 kW Leistung (bisher: bis 10,8 kW) ausgeweitet werden: Reagiert der Netzbetreiber nicht binnen eines Monats auf das Anschlussbegehren, gilt die Solaranlage als genehmigt und kann angeschlossen werden.

Welche Fristen gelten für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen?

Wer eine neue Anlage in Betrieb nimmt, hat danach einen Monat Zeit, um die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Die Registrierung ist jedoch schon vorher möglich. Die einmonatige Frist gilt auch für die Anmeldung von Stromspeichern.

Für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 - dem Datum der Einführung des Marktstammdatenregisters - in Betrieb genommen wurden, galt eine Übergangsfrist: Hier waren Betreiber verpflichtet, ihre Photovoltaikanlage bis zum 31. Januar 2021 zu registrieren. Ist die PV-Anlage noch immer nicht angemeldet, muss das schnellstmöglich nachgeholt werden. Auch diese Regelung gilt ebenso für Batteriespeicher.

Achtung: Jeder Betreiber ist dazu verpflichtet, seine PV-Anlage anzumelden. Selbst Eintragungen im alten Anlagenregister der Bundesnetzagentur befreien nicht von dieser Verpflichtung. Die Daten wurden aus Gründen des Datenschutzes nicht automatisch übertragen.

Anmeldung der PV-Anlage versäumt: Was sind die Folgen?

Der Anschluss einer PV-Anlage ans Stromnetz muss zunächst beim Netzbetreiber beantragt werden. Dieser kann daraufhin eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen. Für kleine Photovoltaikanlagen, die auf Hausdächern installiert werden, verläuft diese in der Regel problemlos. Dennoch sollten für diesen Prozess mindestens vier Wochen eingeplant und der Montagetermin entsprechend festgesetzt werden, denn die Anlage darf erst nach der Genehmigung in Betrieb genommen werden.

Bei der Inbetriebnahme erstellt der zuständige Installateur ein Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses wird dann zusammen mit dem Nachweis, dass die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet wurde, an den Netzbetreiber übergeben. Die Einspeisevergütung kann nun ausgeschüttet werden.

Weitere wichtige Punkte zur Anmeldung von PV-Anlagen

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss diese nicht nur anmelden, sondern die Daten im Marktstammdatenregister (also beispielsweise auch die eigenen Kontaktdaten) ständig aktuell halten. Eine Erweiterung der Anlage, eine Umstellung von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch oder die Ausstattung mit einem Batteriespeicher müssen stets zeitnah gemeldet werden. Ebenso ist der Abbau der Anlage zu melden, sodass der Eintrag bei der Bundesnetzagentur gelöscht werden kann.

Beachten Sie außerdem die folgenden wichtigen Punkte:

PV-Anlage beim Finanzamt melden: Eine Meldung der Anlage beim Finanzamt ist verpflichtend, wenn Strom an Dritte verkauft wird (das ist bei einer Einspeisung ins Stromnetz gegen Vergütung der Fall). Im Allgemeinen gilt dann eine Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer, es sei denn der Betreiber oder die Betreiberin der PV-Anlage optiert auf die Kleinunternehmerregelung. Wird mit der Anlage ein steuerrechtlicher Gewinn erzielt, muss dieser bei der Einkommensteuer angegeben werden, es sei denn eine Befreiung von dieser Pflicht wurde beantragt. Informieren Sie sich bei uns auch ausführlicher über Photovoltaikanlagen und Steuern.

Meldung der PV-Anlage beim Gewerbeamt: Für die Photovoltaikanlage ein Gewerbe anzumelden, ist nur dann notwendig, wenn der Gewinn jährlich mehr als 24.500 € übersteigt. Von kleinen Anlagen auf Hausdächern werden diese Werte praktisch nicht erreicht. Anders sieht es aus, wenn die Anlage auf einem gewerblichen Gebäude installiert wird – dann ist eine Gewerbeanmeldung notwendig, und zwar unabhängig vom Gewinn.

Grundsätzlich gilt: Wer eine Solaranlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, ist gewerblich tätig. Betreiber von PV-Anlagen mit einer Leistung unter 30 kWp sind allerdings seit 2023 von der Gewerbesteuer befreit – bis dahin galt die Höchstgrenze von 10 kWp. Ob trotzdem eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, kann das zuständige Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde beantworten, die Regelungen dazu sind regional unterschiedlich.

Jetzt Beratungstermin anfragen!

Mit unserem digitalen PV-Konfigurator können Sie uns bequem von Zuhause aus mit nur wenigen Klicks die wichtigsten Eckdaten sowie Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Nach Prüfung Ihrer Anfrage werden wir uns in Kürze mit einem individuell angefertigten Kostenvoranschlag bei Ihnen zurückmelden und einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren!